Begriffe und Abkürzungen zum Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsschutzmanagement
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Begriffe und Abkürzungen zum Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsschutzmanagement | ||
Begriffe, Abkürzungen | Erläuterungen | |
4. BImSchV | 4. Verordnung zum Bundes–Immissionsschutzgesetz über genehmigungsbedürftige Anlagen | |
A | A & G | Arbeits– und Gesundheitsschutz, im englisch: H & S |
AIII nach VbF | weggefallen seit 2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung, bis dato wurden mit AIII brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100 °C bezeichnet. Die neue Bezeichnung aus der CLP-Verordnung ist „entzündbar“ statt brennbar | |
ABS | Ausschuss für Betriebssicherheit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; berät das Ministerium bei der Erstellung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | |
AGS | Ausschuss für Gefahrstoffe, berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Erstellung von Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). | |
AcetV | aufgehobene Verordnung über Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger, wurde 2002 durch die BetrSichV abgelöst | |
Alleinarbeit | kann problematisch sein. Schutzmaßnahme Einzelplatzabsicherung gemäß DGUV Regel 112-139 mit Notsignal und Totmannschalter | |
Altanlage | siehe Maschinenaltbestand sowie wesentliche änderung einer Machine oder Anlage | |
Altmaschine | siehe Maschinenaltbestand sowie wesentliche änderung einer Machine oder Anlage | |
AMBV | Aufgehoben durch BetrSichV – ehem. Arbeitsmittelbenutzungsverordnung | |
AMD | Arbeitsmedizinischer Dienst | |
AMS | Arbeitsschutzmanagementsystem siehe OHSAS, SCC, ASCA, OHRIS, ISO 45001 | |
Anschlagmittel | Ketten, Seile, Bänder, Schäkel u.ä. zum Anschlagen von Lasten an ein Hebezeug z.B. Kran | |
Arbeitsmittel | nach BetrSichV: Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen | |
Arbeitsunfall | Unfall, bei der eine versicherte Person bei der Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte z.B. auch im Straßenverkehr erleidetet | |
ArbSchG | Arbeitsschutzgesetz | |
ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung | |
ArbZG | Arbeitszeitgesetz | |
ASA | Arbeitsschutzausschuss | |
Asbest–RL | Asbest–Richtlinie – aufgehoben | |
ASCA | Arbeitsschutz– und sicherheitstechnischer Check in Anlagen vom Sozialnetz Hessen, Fragebögen, Checklisten | |
ASiG | Arbeitssicherheitsgesetz – Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit | |
ASM–Beauftragte/r | Beauftragter der obersten Leitung für das Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 | |
AMR | Arbeitsmedizinische Regeln, konkretisieren die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) | |
ASR | Arbeitsstätten–Richtlinie, konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | |
ASR A1.8 | Technische Regel für Arbeitsstätten – Verkehrswege | |
ASR A3.6 | Technische Regel für Arbeitsstätten – Lüftung | |
Atemwegserkrankungen | sind die zweithäufigste Ursache für den „gelben Urlaubsschein“ mit ca. 20 % aller Krankheitstage. Mögliche Gegenmaßnahmen im Rahmen eines AMS sind Anti–Raucher–Kampagnen, Erkältungsprophylaxe im Herbst und Winter sowie technische Maßnahmen wie Luftbefeuchtung in Büros sowie Zurverfügungstellen von Wasser zum Trinken. | |
ATEX -Produkt–Richtlinie | Richtlinie 2014/34/EU vormals Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, auch ATEX 95 genannt wegen des Artikels 95 im EG-Vertrag über den freien Warenverkehr. ATEX leitet sich vom französischen ATmosphères EXplosibles ab. Daneben gibt es die sogenannte Betreiber ATEX . Die deutsche Umsetzung ist die 11. Produktsicherheitsverordnung (Explosionsschutzverordnung), die auf dem Produktsicherheitsgesetz beruht. | |
ATEX-Betreiber-Richtlinie | Richtlinie 1999/92/EG überMindestvorschriften zum Schutz vor explosionsfähigen Atmosphären auch ATEX 137 genannt, wegen des Artikels 137 im alten EG-Vertrag, der inzwischen von Artikel 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgelöst wurde. Die deutsche Umsetzung ist Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung sowie unter anderem § 6 (9) GefStoffV, das ein Explosionsschutzdokument fordert. | |
AU | Arbeitsunfähig | |
Audit | systematische Untersuchung durch Beobachten, Befragen, Dokumenteneinsicht | |
Auditfrageliste | Liste mit Fragen für ein OHSAS / ISO 45001 oder SCC–Audit. Für SCC gibt es festgelegte Checklisten. | |
Aufzeichnungen | nach § 11 BetrSichV sind Prüfbescheinigungen vom Arbeitgeber in einer von ihm selbst festgelegten Frist, mindestens jedoch bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. | |
Aushangpflicht | besteht u.a. für das Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mitgliedsnummer der BG, Betriebsanweisungen, Verhalten bei Unfällen, Alarmplan | |
Auslöseschwelle | Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Sie ist überschritten, wenn die Einhaltung des Luftgrenzwertes nicht nachgeweisen ist. Bei gesplitteten Luftgrenzwerten gilt der niedrigere Wert, | |
AZV | Arbeitszeitverordnung | |
B | BAuA | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
BAT | aufgehoben – Biologische Arbeitsstoff–Toleranzwert. Seit 2005 hat diese Abkürzung eine neue Bedeutung in Deutschland. Seitdem gilt sie nicht mehr für die Konzentration von Gefahrstoffen und ihren Metaboliten in Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin. Diese Abkürzung wurde als biologische Arbeitsplatz-Toleranzwert definiert. Die TRGS 903 enthält eine Liste mit Biologischen Grenzwerten (BGW). | |
BaustellV | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Baustellenverordnung | |
Befähigte Person | nach § 2 BetrSichV und TRBS 1203 ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die weitere Definition erfolgt im Betriebssicherheitsausschuß nach § 24 BetrSichV. S.a. Sachkundiger | |
Befahren von Behältern | nur mit schriftlicher Erlaubnis und nach Unterweisung, weitere Schutzmaßnahmen in den Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ der BG Chemie | |
Berufskrankheit | nach § 9 (1) SGB II in BKV benannte Krankheit, ist anzuzeigen | |
Betreiben von Arbeitsmitteln | Regeln dazu sind in der DGUV Regel 100-500 dokumentiert. Diese umfaßt die Betreibervorschriften von zurückgezogenen UVVs z.B. der VBG 9a oder VBG 7ac usw. Weitere sicherheitstechnische Regeln sind in den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit enthalten. | |
Betriebsanweisung | Schriftliche Information der Beschäftigten zum Beispiel nach § 14 GefStoffV und § 12 BetrSichV | |
Betriebsärzte | müssen nach § 3 ASiG und DGUV Vorschrift 2 vom Arbeitgeber bestellt werden. Ihre Aufgabe liegt in der Beratung, Begehung, Untersuchung der Arbeitnehmer u.Schulung der Ersthelfer | |
BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung vom 03.02.2015, die die Fassung vom 27.09.2002 abgelöst hat | |
Beurteilungspegel | kennzeichnet die Wirkung eines Geräusches auf das Ohr; wird gemäß BGV B 3 Lärm ermittelt. | |
BekBS | Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (s.a. TRBS), | |
BG | Berufsgenossenschaft | |
BGI | BG – Informationen, seit 2014 abgelöst durch DGUV Information | |
BGR | BG – Regeln, seit 2014 abgelöst durch DGUV-Regeln | |
BGV | BG – Vorschriften, seit 2014 abgelöst durch DGUV Vorschriften | |
BGV A | ungültige Nummerierung, alte Bedeutung: allgemeine BG – Vorschriften und Betriebliche Arbeitschutzorganisation wie BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ oder BGV A 2 über Sicherheitsfachkräfte, nunmehr DGUV Vorschrift | |
BGV B | ehemalige Bezeichnung für BG Vorschriften zu Einwirkungen wie BGV B 3 Lärm, nunmehr DGUV Vorschrift | |
BGV C | ehemalige Bezeichnung für BG Vorschriften zu Betriebsart, Tätigkeit wie BGV C 12 Silos nunmehr DGUV Vorschriften z.B. DGUV. Manche alten BGV Vorschriften werden ab 2014 als DGUV Regel weitergeführt wie z.b. DGUV Regel 113-004 – Behälter, Silos und enge Räume | |
BGV D | ehemalige Bezeichnung für BG Vorschriften zu Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren wie BGV D 1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, seit 2014 als DGUV Vorschrift oder teilweise als DGUV Regel weitergeführt wie DGUV Regel 100-500 Kap. 2.26 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren | |
BGVV | Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin | |
BIA | alte Bezeichnung für Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, nunmehr IFA = Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) | |
BildSchArbV | Bildschirmarbeitsverordnung | |
Bildschirmarbeitsplatz | Computer–Arbeitsplatz mit Monitor | |
BImSchG | Bundes–Immissionsschutzgesetz | |
BioStoffV | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen | |
BK | Berufskrankheit | |
BKI | Bildgestützte Kurzinformation mit informierenden und motivierenden Inhalten zum Arbeits–und Gesundheitsschutz zum Aushängen und als Rätsel s.a. www.jedermann.de | |
BKV | Berufskrankheitenverordnung | |
BUK | Bundesverband der Unfallkassen | |
C | C | ehemaliger Kennbuchstaben nach der alten Gefahrstoffverordnung für ätzend, engl. Corrosive; Ab 1.6.2015 darf nur das die CLP-Kodierung „GHS04“ Ätzwirkung verwendet werden. |
CE – Zeichen | ist auf allen Maschinen u.a. Produkten ab 1987 im EG–Raum angebracht und dokumentiert die Erklärung des Herstellers, daß sein Produkt die Anforderungen der europäischen Sicherheitsregeln erfüllt. Das Kürzel bedeutet Communautes Européennes = Europäische Gemeinschaft. Es ist kein Prüfzeichen. Bestimmte Produkte dürfen die beiden Buchstaben nur tragen, wenn sie von einer anerkannten Stelle geprüft wurden. Dazu zählen Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie II (Atemschutz, Kopfschutz, Fahrradhelme…) sowie bestimmte gefährliche Maschinen u. Flüssiggasverbrauchseinrichtungen. | |
CLP | EU-Verordnung Nr. 1272/2008/EG, die in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt geltendes Recht ist, über Gefahrstoff-Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung. englisch Classification, Labelling, Packaging; auch GHS (globally harmonized system) genannt. Die Verordnung löst die alten EU-Richtlinien 67/548/EWG (Stoff-RL) sowie die 1999/45/EG (Zubereitungs-RL) ab. | |
D | DampfkV | außer Kraft am 1.1.2003, Dampfkesselverordnung, zuständiges Regelwerk ist die BetrSichV |
dB (A) | Dezibel A, Lärmpegel | |
DIN 14096 | Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C | |
DruckbehV | außer Kraft am 1.1.2003, Druckbehälterverordnung, zuständiges Regelwerk ist die BetrSichV | |
Druckgasdosen | sind Spraydosen mit Lacken, Lösemitteln u.ä.. Sie dürfen nicht Temperaturen über 50 °C ausgesetzt werden oder nah an Wärmequellen stehen, da sie dann zerknallen können, selbst, wenn sie keine brennbaren / entzündbaren Gase enthalten. Die Dosen sollen völlig leer sein, bevor sie weggeworfen werden. Räume sollten bei Gebrauch gut gelüftet werden. | |
Druckgasflaschen | mit Aufschrift „N“ sind nach der neuen Kennzeichnung gefärbt: weiß = techn. Sauerstoff, schwarz = Stickstoff, rot = Wasserstoff, Kastanienbraun = Acetylen. Sie dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern oder in der Nähe von Wärmequellen aufgestellt werden. Ob leer oder gefüllt: Die Flaschen müssen stehen. | |
DruckLV | Druckluftverordnung | |
dynamisches Sitzen | bedeutet die Sitzhaltung auf dem Arbeitsstuhl immer mal wieder zu verändern. Es beugt Ermüdungen und Beschwerden vor. Dynamisches Sitzen bedeutet auch ab und zu einmal stehen. | |
E | E | ungültiges Kennzeichen nach der früheren Fassung der Gefahrstoffverordnung für Explosionsgefährlich, seit 1.6.2015 gilt nur noch die GHS-Kodierung GHS01 Explosionsgefährlich. Die Umwandlung von alter GefStoffV zur CLP-Verordnung geschieht nicht immer 1:1. Daher sollten geeignete Umwandlungshilfen angewandt oder ein geeigneter Berater hinzugezogen werden. |
EH&S | Environment, Health and Safety (Umwelt–, Gesundheits– und Arbeitsschutz) | |
EHS | siehe EH & S | |
EinhV | Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen | |
Einrichter | Personen, die Maschinen wie z.B. Pressen oder Spritzgießmaschinen mit neuen Werkzeugen bestücken. Sie sind nach DGV Regel 100-500 oder der DGUV Information 209-008 „Presseneinrichter“ zu schulen und schriftlich zu benennen. | |
Einweiser | werden immer dann benötigt, wenn Fahrer, Maschinen– oder Kranführer keine ausreichende Sicht auf den Fahr– oder Transportweg haben. | |
EKAS | Eidgenossenschaftliche Koordinationskommission für Arbeitssicherheit der Schweiz | |
EKAS 6508 | Schweizer Richtlinie zum Arbeitsschutzmanagement verpflichtet Unternehmen ab 5 Mitarbeiter zum Beizug von Sicherheitsfachleuten sowie zur Erstellung eines Konzeptes für Arbeitssicherheit. Mit der Zertifizierung nach ISO 45001 erfüllt ein Unternehmen gleichzeitig die EKAS RL 6508. | |
elektrisch unterwiesene Person | sind Personen, die nach einer Einweisung bzw. Schulung durch eine Elektrofachkraft bestimmte Handlungen und Prüfungen an elektrischen Anlagen vornehmen dürfen und insofern das „Monopol“ der Elektrofachkräfte definiert brechen | |
entzündbare Flüssigkeiten | sind nach der neuen CLP-Verordnung Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60°C. Das heißt, dieser Bereich geht etwas über den alten Bereich der entzündlichen Flüssigkeiten mit der Kennzeichnung R10 hinaus, die einen Flammpunkt von höchstens 55° C hatten. | |
entzündlich | veraltete Bezeichnung für entzündbare Flüssigkeiten. Neben dem Flammpunkt spielt in der CLP-Verordnung auch der Siedepunkt bzw. der Siedebeginn eine Rolle. Die CLP-Verordnung spricht nicht mehr von brennbar oder entündlich, sondern nur noch von entzündbar. | |
Erlaubnispflicht | nach § 15 BetrSichV 2015 für Errichtung und Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit beeinflussen von in § 15 BetrSichV 2015 aufgeführten überwachungsbedürftiger Anlagen wie z.B. Dampfkessel, Druckgeräte, Lager für entzündbare Flüssigkeiten mit mehr als 10.000 Litern Gesamtraumhinhalt. Die Erlaubnispflicht für A III Anlagen nach VbF – ehemals, ist bereits 2002 aufgehoben worden. | |
Erste Hilfe-Aushang | Erste-Hilfe-Aushang im Betrieb von der DGUV mit ausfüllbaren Formularfeldern (DIN A 2) sowie DGUV-Information 204-001 Erste- Hilfe-Plakat. Das DRK hat eine online-Information zur Ersten Hilfe ins Internet gestellt. | |
Ersthelfer | Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten Personen ist ein Ersthelfer zu bestellen und auszubilden gem. § 26 DGUV Vorschrift 1. Bei mehr als 20 Beschäftigten 10 %, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%. Von dieser Quote kann mit Erlaubnis der zuständigen BG abgewichen werden. | |
EUP | siehe Elektrotechnisch unterwiesene Person, s.a. befähigte Person | |
Explosionsschutzdokument | ehemals nach § 6 BetrSichV, seit 2015 von § 6 Absatz 9 GefStoffV gefordert. In dem Dokument ist die Zoneneinteilung sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. | |
F | F | ungültiges Kennzeichen nach der alten Gefahrstoffverordnung für leicht entzündliche Flüssigkeiten s. entzündbare Flüssigkeiten. |
F+ | ungültiges Kennzeichen nach der alten Gefahrstoffverordnung für hochentzündlich. Diese Bezeichnung wird in der neuen CLP-Verordnung nicht mehr verwandt. Statt dessen heißt es dort: extrem entzündbar mit dem H-Satz 220 extrem entzündbares Gas oder H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Die Zuordnung von alter Stoffrichtlinie zur neuen CLP-Verordnung ist nicht immer eindeutig. Daher sollte man im Zweifelsfall eine Umwandlungshilfe oder Berater hinzuziehen. | |
FASi | s.a. Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Astig, andere Abkürzung: Sifa = Sicherheitsfachkraft | |
Feuerarbeiten | sind Löten, Schweißen, Trennschneiden, Auftauarbeiten. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Betriebsleiters erfolgen. Dabei sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten wie Sicherheitswache, Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe und Abdeckung gefährdeter Bereiche. | |
FFP | partikelfilternde Halbmaske, Feinstaubmaske | |
FI–Schalter | Fehlerstrom–Schutzschalter, auch RCD-Schalter genannt. | |
FKW | Fluorkohlenwasserstoff | |
Flammpunkt | ist eine Temperatur in °C, bei der eine entzündbare Flüssigkeit, gerade soviel Dämpfe abgibt, dass sie bei Annäherung einer Zündquelle einmal kurz aufflammen, ohne jedoch weiterzubrennen. | |
Flurförderzeuge | kraftbetriebene Geräte zum Anheben, Befördern und Stapeln von Lasten wie Gabelstapler, Hubwagen | |
Flüssiggase | wie Propan, Butan, Methan und deren Gemische sind schwerer als Luft; kriechen auch über weite Strecken in Bodenöffnungen, Schächte und dergleichen; Sicherheitsvorschriften sind in der DGUV Vorschrift 79 „Verwenden von Flüssiggas“ sowie in der DGUV Information in der DGUV Regel 110-009 „Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas“ enthalten. Dürfen nicht in Kellern gelagert werden. | |
Fremdfirmen | und ihre Mitarbeiter kennen die örtlichen Gesundheits– und Unfallgefahren nicht. Für die Einhaltung der UVV bleibt sie auch in fremder Umgebung zuständig. Der Auftraggeber muß einen Koordinator stellen. Regelungen für Feuerarbeiten siehe dort. S.a. SCC | |
G | Gefährdungsanalyse von Maschinen im Rahmen einer Konformitätserklärung | Grundlagen sind ISO EN 12100 „Sicherheit von Maschinen, Grundbegriffe..“ (bisher EN 292) sowie ISO 14121 „Leitsätze zur Risikobeurteilung“ (bisher EN 1050) |
Gefährdungsbeurteilung | ist nach § 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV, § 3 ArbStättV, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 BildscharbV, § 3 OStrV, § 4 BioStoffV sowie § 3 BetrSichV vorgeschrieben. | |
Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV | Es muss festgestellt werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind, entstehen oder freigesetzt werden. Dabei sind Ausmaß und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Exposionswege (insbesondere auch dermale Belastungen), physikalisch–chemische Wirkungen, die Möglichkeit einer Substitution sowie Wechselwirkungen usw. zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nach Absatz 7 nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. | |
Gefahrstoffe | sind nach § 2 (1) GefStoffV Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die einen oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale wie nach § 3 GefStoffV aufweisen; Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind; Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung o.g. Stoffe entstehen können; alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist, sowie Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die die o.g. Kriterien nicht erfüllen, die jedoch aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaft und der Art und Weise wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. | |
Gefahrstoffverzeichnis | Liste der Gefahrstoffe im Unternehmen gemäß § 13 GefStoffV, früher auch Gefahrstoffkataster genannt. Ein Verzeichnis der Gefahrstoffe ist nach § 6 Absatz 12 GefStoffV nicht erforderlich, wenn nur Tätigkeiten geringer Gefährdung nach § 6 Absatz 13 GefStoffV ausgeübt werden. | |
GefStoffV | Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010, zuletzt geändert am 3.2.2015 | |
GefStoffV 2010 | rundlegende Novelle der Gefahrstoffverordnung. Sie trat am 1.1.2005 in Kraft. Gefordert werden unter anderem eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung in § 6 sowie ein Schutzstufenkonzept. Die alten TRK–Werte verlieren bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Sie werden künftig ggf. durch biologisch herleitbare Werte ersetzt. | |
Genehmigungsbedürftige Anlagen | sind in der 4. BImSchV aufgezählt, sie sind nach dem Umweltrecht zu genehmigen; nicht verwechseln mit überwachungsbedürftigen Anlagen mit Erlaubnisvorbehalt nach § 15 BetrSichV i.V.m. § 2 ProdSG | |
GenTG | Gentechnikgesetz | |
GenTSV | Gentechniksicherheits–Verordnung | |
Gesundheitskartei | verschafft Betriebsärzten und Unternehmern einen überblick über den Stand der Vorsorgeuntersuchungen | |
GewO | Gewerbeordnung | |
GPSG | ungültige Abkürzung für Geräte– und Produktsicherheitsgesetz (bis 2003 GSG), seit 2011 abgelöst durch Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) | |
GPSGV | ehemalige Verordnungen zum Geräte– und Produktsicherheitsgesetz, das nun Produktsicherheitsgesetz heißt. Die Verordnungen zum ProdSG werden ProdSV abgekürzt. Dazu zählen die Maschinenverordnung (9. ProdSV), Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV), Aufzugsverordnung (12. ProdSV)- | |
GUV | Gemeindeunfallversicherungsverband. Er ist Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) | |
H | H | Gefahrenhinweise der CLP-Verordnung, englisch „Hazard-Statements“. Sie sind Nachfolger der R-Sätze der alten GefStoffV und müssen ab 1.6.2015 ausschließlich verwendet werden. Sie sind im Gegensatz zu den alten R-Sätzen dreiziffrig. z.B. H331 „Giftig beim Einatmen“ löst den alten R-Satz R 23 „Giftig beim Einatmen“ ab.
Mit „H“ werden auch hautresorptive Stoffe in der TRGS 900 ausgewiesen. |
Harmonisierte Normen | Harmonisiert nennt man europäische Normen, wenn sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Sie werden von europäischen Normungsorganisationen wie zum Beispiel CEN oder CENELEC erarbeitet und sind als Praxishilfe zur Ausfüllung von EU–Richtlinien anzusehen. Sie stellen eine wesentliche Pfeiler der EU–Politik zur Schaffung und Weiterentwicklung eines gemeinsamen Binnenmarktes in Europa dar. Listen davon sind im Internet verfügbar. | |
Heben und Tragen schwerer Lasten | beansprucht die Wirbelsäule und schädigt auf Dauer die Bandscheiben, wenn grundlegende Regeln außer Acht gelassen werden. Deshalb: Alle Lasten aus der Hocke aufnehmen, den Rücken dabei nicht biegen, sondern gerade halten. Der Gegenstand muß möglichst nahe am Körper gehalten werden und zwar bei aufrechter Körperhaltung ohne Hohlkreuzbildung. s.a. LasthandhabV | |
Hebezeuge | Krane, Winden, Hub– und Zuggeräte, Bauaufzüge u.ä. Anforderungen werden im Kapite. 2.8 der DGUV Regel 100-500 beschrieben | |
hochentzündlich | alte Bezeichnung nach EG RL 67/548/EWG für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0°C, Kennzeichen F+ nach GefStoffV, R 12; ehemals Gefahrklasse A I oder B nach VbF. Ab 1.6.2015 lautet die Bezeichnung: extrem entzündbar H220 für extrem entzündbare Gase. Die Zuordnung zwischen alter und neuer Bezeichnung ist nicht 1:1 möglich. Daher sollte man zum Beispiel die Orientierungshilfe der BAuA benutzen. | |
HVBG | veralteter Name für Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, nunmehr DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung | |
I | ILO | International Labour Organisaion |
ILO Leitfaden | Leitfaden der ILO für ein AMS | |
Implementierung | Umsetzung | |
IMS | Integrierte Managementsysteme: QMS + AMS + UMS + RMS | |
IndBauRL | Baulicher Brandschutz im Industriebau – Bauaufsichtliche Behandlung von Industriebauten (nur NRW) | |
ISO | International Standardisation Organisation | |
ISO 9001 | internationaler Standard für Qualitätsmanagement–Systeme (QMS) | |
IUPAC | International Union of Pure and Applied Chemistry | |
J | JArbSChG | Jugendarbeitsschutzgesetz |
K | Kennzeichnungen | Einrichtungen müssen zum sicheren Betrieb gekennzeichnet sein. Beispiele sind: maximale zulässige Belastung in Tonnen, Drehzahl, Druck; Angaben über Hersteller, Prüfnummer, Prüfdatum u.a. |
Ketten | Als Anschlagmittel zum Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb dürfen nur nach DIN 658 geprüfte Ketten verwendet werden. | |
KMR – Stoffe | krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, siehe TRGS 905. Beschäftigte, die KMR Stoffen der CLP-Kategorie 1A und 1B ausgesetzt werden, müssen in einem Expositionsverzeichnis aufgeführt werden. | |
Kontrollperson | Personen, die die Arbeit der Einrichter (s. dort) überprüfen | |
Kopfschutz | wird in der DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ definiert | |
Kraftbetriebene Arbeitsmittel | Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen und Kraftübertragungsmaschinen. Für sie gilt die alte VBG 5 sowie die BetrSichV. | |
Krankenstand | der AOK–Mitglieder betrug 1996 durchschnittlich 5,3%. Er war in öffentlichen Verwaltungen mit 6,3 % am höchsten und bei Banken mit 3,5 % am niedrigsten. | |
KSS | Kühlschmierstoffe | |
Kühlschmierstoffe | Hilfsmitteln zur Be– und Verarbeitung von Metall und anderen Materialien. Eine sachgerechte Pflege verlängert die Standzeit des KSS und reduziert die Belastungen für Haut und Atemwege. Es gelten die DGUV Regel 109-003, die DGUV Information 209-051 sowie die VDI 3387 und verschiedene DIN Normen. | |
L | Laderampen | müssen mindestens 80 cm breit sein und mindestens einen Abgang haben. |
Ladungssicherung | fängt bei der Auswahl eines geeigneten Transportmittels an und hört beim Zurverfügungstellen von Zurrgurten u.ä. auf. | |
Lärmbereich | Bereiche mit einem ortsbezogenen Beurteilunspegel über 85 dB (A), muß gekennzeichnet sein | |
LasthandhabV | Lastenhandhabungsverordnung; hat das Ziel, Gefährdungen der Lendenwirbelsäule durch schwere Lasten zu vermeiden | |
LD 50 | Letale Dosis 50 | |
leichtentzündlich | veraltete Bezeichnung für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 0°C aber unter 21°C; ungültges Kennzeichen F nach vorheriger Version GefStoffV, R–Sätze: R 11, R 15, R 17, ehemals Gefahrklasse A I oder B nach VbF. Nach der neuen CLP-Verordnung heißt es nun entzündbar. (s.dort) | |
Leitern | Leitern müssen nach BetrSichV regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden. Anlegeleitern müssen z.B. im richtigen Winkel aufgestellt werden und mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen. Holzleitern dürfen nicht gestrichen sein. | |
Lock Out /Tag out | Sicherer Stillstand bei (kurzfristigen) änderungen in komplexen Anlagen und Maschinen z.B. im Rahmen der Instandhaltung, aus der US–Gesetzgebung siehe Title 29 of the Code of Federal Regulations (29 CFR) Part 1910.147. Bsp. Ausschalten und Energiezufuhr unterbinden; Englisch tag = Anhänger, Etikett; to tag = auszeichnen, markieren, to lock = schließen | |
LoTo | Lock Out /Tag–out, siehe dort | |
LV 22 | Handlungshilfe der obersten deutschen Arbeitsschutzbehörden für ein Arbeitsschutzmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen | |
M | MAK–Wert | alte Bezeichnung von Maximale Arbeitsplatzkonzentration. Mit der Novelle der GefStoffV in 2005 wurde dieser Begriff vom rein gesundheitsbasierten AGW = Arbeitsplatzgrenzwert in der TRGS 900 abgelöst |
Maschinen | unterliegen der Maschinen–Richtlinie der EU 2005/42/EG. | |
Maschinenaltbestand | Altmaschinen haben Bestandsschutz, sofern keine wesentlichen änderungen vorgenommen wurden. Allerdings müssen sie der BetrSichV entsprechen. Vorschriften zum Betrieb sind in die DGUV Regel 100-500 in Form einzelner Kapitel integriert sowie in den TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit enthalten. | |
Meldepflichtiger Unfall | Unfall im beruflichen Bereich, bei der eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie stirbt oder für mehr als drei Kalendertage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. | |
Mindestvorschriften für Arbeitsmittel | sind seit 2015 nicht mehr in Anhang 1 der BetrSichV definiert, sondern als Ziele im Paragraphenteil der Betriebssicherheitsverordnung. | |
MuSchG | Mutterschutzgesetz | |
Muskel– und Skeletterkrankungen | haben mit ca. 30 % am Krankenstand den höchsten Anteil in Deutschland. Ursache dafür sind oft Belastungen am Arbeitsplatz durch falsches oder unergonomisches Heben und Tragen von Lasten. S.a. LasthandhabV | |
N | N | alter Kennbuchstabe für Gefahrstoffe für umweltgefährliche Gefahrstoffe, engl. Nuisance z.B. R 59 (alt) und H420 (neu) gefährlich für die Ozonschicht. Ab 1.6.2015 gilt statt dem Kennbuchstaben „N“ die neue Kodierung „GHS09 Umwelt“ nach CLP-Verordnung |
Nachlauf | Gefährlicher Nachlauf z.B. bei Notaus läßt sich vermeiden durch Bremsen, Bremsmotor, Kupplung–Bremsaggregat. Hat eine Maschine einen Nachlauf, so kann die Schutzeinrichtung erst geöffnet werden, wenn der Nachlauf beendet ist. | |
Nassabscheider | Methode zum sicheren Abscheiden von Spänen und Feinstaub von entzündlichen Alu– und Magnesiumstäuben | |
Nicht–Konformität | engl, Non conformity (NC); Abweichung von einer geforderten Spezifikation z.B. als Auditergebnis | |
Notausgänge | sind ständig frei zu halten und bei Dunkelheit besonders zu beleuchten. | |
Not–Befehlseinrichtungen | wie Not–Aus müssen an allen kraftbetriebenen Arbeitsmitteln vorhanden sein. | |
Nutzen eines Arbeitssicherheitsmanagement–Systems | Senkung der krankheitsbedingten Fehltage, Senken von Betriebsunfällen und dadurch bedingter Betriebsunterbrechungen und –zerstörungen, Erhöhung der Arbeitsmotivation der Beschäftigten | |
O | O | alter Kennbuchstaben für entzündend = oxidierend wirkende Gefahrstoffe wie z.B. Sauerstoffgas. Nach der neuen CLP-Verordnung darf ab 1.6.2015 nur noch die GHS-Kodierung GHS03 Brandfördernd oder ein anderes zutreffende Kodierung verwandt werden. |
OHRIS | Occupational Health and Risk Managament, AMS vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit erarbeitet | |
OHSAS 18001 | Occupational Health and Safety Assessment Series – von der britischen Normungsinstitution in Abstimmung mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen aufgestelltes Regelwerk zum Arbeitsschutzmanagement, dessen Gliederung an die ISO 9001 bzw. ISO 14001 angelehnt ist. Unternehmen und andere Organisationen können danach ein AMS aufbauen und extern zertifizieren lassen. Sie wurde seit 2018 durch die ISO 45001 abgelöst. | |
Organisation | Körperschaft, Gesellschaft, Betrieb | |
OWiG | Ordnungswidrigkeitengesetz | |
P | PAK | Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe |
Passivrauchen | ist möglicherweise krebsgefährdend, da Tabakrauch eine Reihe von Karzinogenen enthält; wird in TRGS 905 aufgeführt | |
Personal Safety Logbook | Sicherheitspass, siehe dort | |
Persönliche Schutzausrüstung | müssen gemäß PSA-Benutzungsverordnung vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Dies umfaßt Kopfschutz, Fußschutz, Augen– oder Gesichtsschutz, Atemschutz, Körperschutz, Handschutz, Warnkleidung und Winterschutzkleidung. | |
Pflichtenübertragung | Vordruck zur übertragung von Unternehmerpflichten hinsichtlich Arbeits– und Gesundheitsschutz auf die Führungskräfte ist als Anhang zur DGUV Vorschrift 1 veröffentlicht | |
prDIN EN 12798–2005–02 | QM–System für die Beförderung gefährlicher Güter als Ergänzung eines QM–Systems nach ISO 9001 | |
Prüfbedürftige Einrichtungen | sind in den einzelnen UVV und TRBS festgelegt. Darüber hinaus besteht eine Prüfpflicht für Arbeitsmittel nach BetrSichV. | |
Prüfung der Arbeitsmittel | In einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber für jedes Betriebsmittel die erforderlichen Prüffristen zu ermitteln. Einzelheiten dazu sind in der TRBS 1201 zu finden. | |
PSA | Persönliche Schutzausrüstung | |
PSA–BV | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit | |
Q | Quarzstäube | treten in Gießereien und Bauschuttrecyclinganlagen auf. Einfache Papierfilter sind als Atemschutz dagegen nicht geeignet, sondern zugelassene Feinstaubfilter. Es gilt die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“ von April 2020. |
Quetschgefahr | Warnschild W 23. Sie tritt auf z.B. beim Schließen von Werkzeugen oder beim Auspendeln von schwebenden Lasten bei einem Kran | |
R | RAB | Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen |
REACH | EU-Verordnung Nr. 1907/2008/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und zur Schaffung einer europäischen Chemikalienagentur | |
Reinigen von Behältern | Schutzmaßnahmen werden im Merkblatt T 006 der BG Chemie beschrieben | |
Rettungskette | Ablauf aller Hilfesleistungen bei einem Notfall wird oft als Rettungskette beschrieben. Ihr Funktionieren liegt – soweit es den Betrieb umfaßt – in der Verantwortung des Unternehmers. Sie umfaßt: Sofortmaßnahmen – Notruf – Erste–Hilfe – Rettungstransport – Krankenhaus | |
RKI | Robert–Koch–Institut | |
RL | Richtlinie | |
RMS | Risikomanagement–System nach KonTraG und Basel II sowie der ONR 49000 | |
RöV | ehemalige Röntgenverordnung. Sie wurde im Herbst 2018 aufgehoben und ihr Inhalt in die Strahlenschutzverordnung 2018 und das neue Strahlenschutzgesetz 2018 überführt. | |
R–Sätze | veraltete Hinweise auf besondere Gefahren im Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe; abgelöst durch die H-Sätze der neuen CLP-Verordnung | |
RVO | Reichsversicherungsordnung stammt von Bismarck, ist seit 1977 vom Sozialgesetzbuch (SGB) abgelöst worden. | |
S | Sachkundelehrgänge | Alter Begriff, sollte seit der BetrSichV aus 2003 nicht mehr verwendet werden. Die Sachkunde umfaßte u.a. die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften sowie Prüfungskunde. |
Sachkundige | Alter Begriff für „Befähigte Person“ | |
Sachverständige | haben gegenüber den Sachkundigen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem einschlägigen Gebiet. Sie werden zu gutachterlichen Tätigkeiten herangezogen sowie in bestimmten UVV für Prüfungszwecke z.B. von Kranen gefordert. | |
SAQS | Safety and Quality Assessement System (SQAS), ein System für Arbeitsschutzmanagement für Dienstleister der chemischen Industrie; vergleichbar dem SCC für die Kontraktoren (technischen Dienstleister) der Mineralölindustrie | |
SCC | Sicherheits–Certificat–Contractoren; ein Sicherheits–, Gesundheits– und Umweltschutz–Management–System für Firmen („Contractoren“), die in Großbetrieben der Mineralölindustrie z.B. tätig werden wollen. Die SCC–Checkliste umfaßt zehn Abschnitte. Darunter Gefährdungsermittlung, Projektsicherheitsplan, Inspektionen, Einkauf und Prüfung von Materialien u. Geräten uam., Das SCC–System kann gemeinsam mit dem QM–System zertifiziert werden. Siehe auch SAQS | |
SCC* | Eingeschränktes Zertifikat zur Beurteilung der SGU–Management–Aktivitäten, nicht jedoch des AM–Systems; für kleinere Unternehmen mit unter 35 Mitarbeitern. Von den Contractoren müssen neben den 29 Pflichtfragen der SCC–Checkliste weitere Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden können; siehe SCC | |
SCC** | Uneingeschränktes Zertifikat für Kontraktoren vor allem der Mineralölindustrie für mittlere und große Kontraktoren (Dienstleister). Es wird das SGU–Management–System des Kontraktors beurteilt. Es müssen neben den 29 Pflichtfragen der SCC–Checkliste weitere Ergänzungsfragen; siehe SCC | |
Schutzstufe 1 | alte Bezeichnung für nach § 8 GefStoffV–2005 – nunmehr „Allgemeine Schutzmaßnahmen“ bei geringer Gefährdung z.B. für Gefahrstoffe in kleinen Mengen und niedrigem Gefährdungspotential, siehe auch TRGS 500 sowie das 5S–System | |
Schutzstufe 2 | Nach § 9 GefStoffV–2005 ergänzende Schutzmaßnahmen für alle Gefahrstoffe – außer T, T+ sowie KMR–Stoffe, gilt nach der 2010er Novelle nicht mehr | |
Schutzstufe 3 | Nach § 10 GefStoffV–2005 ergänzende Schutzmaßnahmen bei T und T+–Stoffen, außer KMR–Stoffen, gilt nach der 2010er Novelle nicht mehr | |
Schutzstufe 4 | Nach § 11 GefStoffV–2005 ergänzende Maßnahmen für den Umgang mit KMR–Stoffen; das Wort Schutzstufe wird in der 2010er Novelle der Gefahrstoffverordnung nicht mehr verwendet. | |
SchwbG | Schwerbehindertengesetz | |
Scope | Anwendungsbereich | |
SCP | Sicherheits–Certificat–Personaldienstleister, vgl. SCC | |
SDB | Sicherheitsdatenblatt gemäß Gefahrstoffverordnung | |
SDS | Safety data sheet – siehe SDB | |
SGB VII | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung | |
SGU | Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz | |
Sicherheitsbeauftragte | nach DGUV Vorschrift 1 sind aus dem Kreis der Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Anzahl ist zu ermitteln. Ihre Aufgaben liegen u.a. in der Wahrnehmung einer Vorbildfunktion, der Unterstützung der Sicherheitsfachkraft, der Unfallaufnahme sowie der Betriebsbegehung. | |
Sicherheitsfachkräfte | sind gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 von jedem Unternehmen zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung des Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie in der Schulung der Betriebsangehörigen, der Gefährdungsanalyse u.a.m. | |
Sicherheitsmesser | zur Vermeidung von Schnittverletzungen z.B. von der Fa. Martor aus Solingen | |
Sicherheitspass | Nicht amtliches Dokument für Mitarbeiter von SCC–Zertifizierten Dienstleistern z.B.in der Mineralöl–, Chemie– ggf. weiteren Industriebranchen. Er beinhaltet unter anderem ein Lichtbild, Unterweisungsnachweise sowie Angaben zu Vorsorgeuntersuchungen. Er kann z.B. bei der Ströher–Druckerei in Celle bestellt werden. Er dokumentiert die Qualifikation im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz des jeweiligen Inhabers. Er erleichtert die Arbeit der Auftraggeber aus der Großindustrie. | |
Sicherheitsschrank | nach EN 14470–1 bisher DIN 12925 für die Lagerung entündbarerFlüssigkeiten. Ab 2004 ist die Feuerwiderstandsfähigkeit in vier Typen eingeteilt z.B. Typ 15 (heißt 15 Minuten Feuerwiderstand). Erstmals ist ein „Kaltgutachten“ für Sicherheitsschränke nicht mehr möglich. | |
Sick–Building–Syndrom (SBS) | sind gesundheitliche Beschwerden von Personen, die sich in bestimmten Gebäuden aufhalten. Ursachen dafür sind Raumklima, toxische Einflüsse und elektromagnetische Felder | |
Sifa | Sicherheitsfachkraft – siehe auch FASi | |
SLR | Sprengstofflager–Richtlinie | |
Sozialgesetzbuch | In 13 Gesetzbüchern ist das gesamte Sozialrecht zusammengefasst. Es umfasst neben Kranken–, Pflege–, Rentenversicherung auch die Unfallversicherung in SGB VII. Nachfolger seit 1977 der RVO. Es gibt übrigens kein SGB XIII, sondern von SGB XII geht es sofort weiter bei XIV. Begründung: 13 sei eine Unglückszahl. | |
S–Sätze | ehemals Sicherheitsratschläge für Gefahrstoffe im Sicherheitsdatenblatt, ab 1.6.2015 sind nur noch die P-Sätze der CLP-Verordnung gültig. | |
Steharbeitsplätze | gibt es vor allem im gewerblichen Bereich. Eine Fußstütze ist ratsam. Zur Entlastung der Wirbelsäule werden auch Stehhilfen eingesetzt. Die Aufgabe und Arbeitshöhe sollte je nach Körpergröße zwischen 0,7 und 1,1 m liegen. | |
Strafgesetzbuch | Danach sind fahrlässige, grob fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung strafbar. | |
Stress | Es gibt positiven und negativen, gesundheitsschädlichen Stress. Letztere wird ausgelöst u.a. durch Lärm, Schadstoffe, über– sowie Unterforderung oder ein abträgliches Betriebsklima. | |
StrlSchV | Strahlenschutzverordnung von 2018, enthält auch Elemente der 2018 aufgehobenen Röntgenverordnung (RöV). | |
T | T | ungültiger Kennbuchstabe nach der alten GefStoffV für giftig, toxisch. Seit 1.6.2015 darf nur noch die neue Kodierung nach der CLP-Verordung benutzt werden. Diese lautet für giftige / sehr giftige Stoffe GHS06. Die Zuordnung ist nicht immer 1:1. Daher sollte eine Umwandlungshilfe oder ein fachkundiger Berater zu Rate gezogen werden. |
T+ | ungültiger Kennbuchstabe nach der alten GefStoffV für sehr giftig, toxisch. Seit 1.6.2015 darf nur noch die neue Kodierung nach der CLP-Verordung benutzt werden. Diese lautet für giftige / sehr gftige Stoffe GHS06. Die Zuordnung ist nicht immer 1:1. Daher sollte eine Umwandlungshilfe zu Rate gezogen werden. | |
Totmannschalter | Sicherheitsbauteil, schaltet nach Loslassen selbständig aus, auch „Schalter ohne Selbsthaltung“ genannt. Vorschrift z.B. bei Werkzeugen wie Kettensägen, Kreissägen, Hobeln u.a.m. | |
TRA | ungültig, alte Technische Regeln für Aufzüge. Es gilt die TRBS 3121″Betrieb von Aufzugsanlagen“ | |
TRAC | ungültig, ehemalige Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidläger 001 bis 402, abgelöst durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). | |
TRB | ungültig, ehemalige Technische Regeln Druckbehälter, ersetzt durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | |
TRbA | Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren, Pilze | |
TRbF | ungültig, ehemalige Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten z.B. TRbF 20 Lager, abgelöst durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). | |
TRBS | Technische Regeln für Betriebssicherheit (fußend auf der BetrSichV), erstellt von ABS | |
TRBS 1203 | Technische Regel über „Allgemeine Anforderungen an eine Befähigte Person“ | |
TRBS 1203 Teil 1 | „Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Explsionsgefährdungen“ vom November 2004 | |
TRD | ungültig, ehemalige Technische Regeln für Dampfkessel, abgelöst durch Technische Regeln für Betriebssicherheit z.B. TRBS 2141 „Gefährdung durch Dampf und Druck“ | |
TRF | ungültig, ehemalige Technische Regeln Flüssiggas; ohne speziellen Nachfolgeregelung. Die bisherigen BG Vorschriften und Regeln existieren weiter. | |
TRG | ungültig, Abkürzung für ehemalige Technische Regeln Druckgase, ersetzt teilweise durch die TRBS | |
TRgA | aufgehoben: ehemals Techn. Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe, durch TRGS ersetzt | |
TRGL | ungültig seit 2013, ehemalige Technische Regeln für Gashochdruckleitungen | |
TRGS | Technische Regeln für Gefahrstoffe, basieren auf der GefStoffV, erstellt vom AGS | |
TRK | aufgehoben seit 1.1.2005 durch die Novelle der Gefahrstoff–Verordnung. Technische Richtkonzentration für krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe in TRGS 905 | |
TRR | ungültig seit 2013, ehemalige Technische Richtlinien für Rohrleitungen | |
TRS | Technische Richtlinien zur Gefahrgutverordnung Straße | |
TRT | Technische Richtlinien für Tanks im Zusammenhang mit der ADR | |
TRTC | Technische Richtlinien für Tankcontainer im Zusammenhang mit der ADR | |
TWA | time weighed Average – Mittelwerte zur Beurteilung der Schadstoffbelastung | |
Typ A Norm | Sicherheitsgrundnormen wie ISO 12100 (ehem. EN 292) | |
Typ B Norm | Sicherheitsgruppennormen wie z.B. DIN EN 418 NOT AUS oder EN 349 Mindestabstände | |
Typ C Norm | Sicherheitsfachnormen wie z.B: EN 291 Spritzgießmaschinen oder EN 692 Mechanische Pressen; gibt es für eine Maschine eine Typ C –Norm, so sind die Typ A und Typ B Normen zunächst als zweitrangig zu betrachten. Recherche unter www.kan.de | |
U | überwachungsbedürftige Anlagen | sind nach § 2 Ziffer 30 ProdSG sind dies Dampfkesselanlagen, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen; Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten; Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke, Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager, Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb dieser überwachungsbedürftigen Anlagen dienen. Die noch aus dem alten Gewerberecht stammenden Einzelverordnungen, wie VbF, sind ab 1. 1. 2003 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gilt die BetrSichV. |
UMS | Umweltmanagement–System nach ISO 14001 oder EMAS II | |
Unfallanzeige | ist vom Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod innerhalb von drei Tagen an die BG sowie die staatliche Arbeitsschutzbehörde auf dem vorgesehenen Formular zu erstatten. Nach § 18 BetrSichV ist darüber hinaus jeder Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben oder beschädigt worden sind, der Arbeitsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. | |
Unterrichtung und Unterweisung | der Beschäftigten nach § 14 ArbSchG, § 14 GefStoffV, § 4 LasthandhabV, § 9 BetrSichV und § 4 BGV A 1. Sie sind am besten direkt vor Ort am Arbeitsplatz durchzuführen. | |
Unterweisungshilfen | Spickzettel, Vorlagen, Notizen oder sonstige Informationen für die Führungskraft oder die Sicherheitsfachkraft zur Durchführung von Unterweisungen. Beispiele sind Betriebsanweisungen, Hintergrundinformationen dazu, Unfallberichte. | |
UVV | Unfallverhütungsvorschrift; nunmehr heißt dies DGUV Vorschrift | |
V | VbF | aufgehoben ab 1.1.03 – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten– ersetzt durch BetrSichV |
VDE | Verband Deutscher Elektrotechniker | |
VDI | Verein Deutscher Ingenieure | |
VDI Richtlinien | zählen wie die VDE Richtlinien zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) | |
VDMA | Verband Deutscher Maschinen– und Anlagenbauer, gibt Richtlinien heraus, die zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören. | |
VdS | Verband der Schadenversicherer, geben Regeln für den vorbeugenden Brandschutz heraus. | |
Verbandbuch | Selbst geringfügige Verletzungen am Arbeitsplatz sind in dem Verbandsbuch, das von den Ersthelfern geführt wird, zu dokumentieren. So können Ansprüche aus möglichen Spätfolgen geltend gemacht werden. | |
Versicherter (der BG) | Die Zahl der Versicherten wird aus der Zahl der Versicherungsverhältnissen errechnet, wobei eine Bereinigung für Mehrfach––Versicherung derselben Person erfolgt, somit wird die Zahl der Personen ermittelt, die tatsächlich dem Schutz der Unfallversicherung unterliegen | |
Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz | Internet: www.dguv.de | |
Vorsorge | arbeitsmedizinische Vorsorge ist Pflicht für Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren wie Lärm, Gefahrstoffen, Hitze und Tragen von Atemschutzgeräten. Arbeitsmedizinische Vorsorge besteht seit der ArbMedVV-Novelle im Oktober 2013 nicht mehr unbedingt aus einer Untersuchung, sondern kann auch oder alternativ in einer ärztlichen Beratung bestehen. Man unterscheidet seit 2013 in Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. | |
W | Wegeunfall | Unfall, den eine versicherte Person auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort einer versicherten Tätigkeit erleidet |
Wesentliche änderung einer Maschine oder Anlage | unbestimmter Rechtsbegriff, der die wesentliche Verschlechterung der Sicherheit der Maschinenanwender in den verschiedenen Lebensphasen der Maschine (Aufstellen, Betrieb, …Entsorgen) beinhaltet. Dazu gibt es ein Interpretationspapier der Bundesregierung. Falls ein Betreiber eine wesentliche Änderung an einer von ihm betriebenen Altmaschine vornimmt oder vornehmen lässt, ist der komplette in der EU–Maschinen–RL Ablauf der Konformitätserklärung und CE–Zeichenvergabe erforderlich. Die „BekBS 1114 – Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“, GMBl Nr. 17/18 vm 20.5.2015 ist eine weitere Hilfe in diesem Zusammenhang. | |
WGK | Wassergefährdungsklasse nach WHG | |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz des Bundes | |
X | Xi | ungültiger Kennbuchstabe nach der alten Gefahrstoffverordnung für „reizend“ häufig ersetzt durch die neue Kodierung GHS08 Gesundheitsschädlich. Die Zuordnung ist nicht immer 1:1. Daher sollte eine Umwandlungshilfe zu Rate gezogen werden. |
Xn | ungültiger Kennbuchstabe nach der alten Gefahrstoffverordnung für „gesundheitsschädlich“. Die Zuordnung ist nicht immer 1:1. Daher sollte eine Umwandlungshilfe zu Rate gezogen werden. | |
Y | Y | Mit der Bemerkung „Y“ werden in der TRGS 900 Stoffe ausgewiesen, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden braucht. |
Z | ZH | ehemaliges Zentrales Heftverzeichnis der BG, danach ersetzt durch BGR und BGI – Verzeichnisse, seit 2014 ersetzt durch DGUV-Informationen. |
ZKBS | Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit | |
Zone 0 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist | |
Zone 1 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. | |
Zone 2 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit. | |
Zone 20 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbaren Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. | |
Zone 21 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. | |
Zone 22 | nach Anhang I Nr. 1 der GefStoffV ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit. |