Juni 2016 – Neue Arbeitsschutz-Regeln
Im Juni 2016 wurden mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe und Biostoffe in geänderter Fassung veröffentlicht. Fachlich am wichtigsten erscheint mir eine neue DGUV Information aus der Elektrotechnik. Sie heißt DGUV 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV„. Ihr Vorgänger ist die BGI 758. Gegenüber ihrem Vorgänger wurde sie stark erweitert, mit vielen Bildern versehen und praxisgerechter dargestellt. Es geht um Schaltanlagen im Freien und in Gebäuden. Daher sind Elektrizitätsunternehmen sowie große produzierende Unternehmen wie Chemieunternehmen oder Maschinenbauunternehmen davon betroffen. Sicherheitsfachkräfte in Firmen mit Innenraumschaltanlagen oder Elektrizitätsunternehmen sollten sich diese Fassung anschauen und mit ihren leitenden Elektrofachkräften darüber sprechen, ob die Vorschläge so im Unternehmen umgesetzt werden. Der Grund: Immer wieder kommt es durch Missachtung der 5. Sicherheitsregel der Elektrotechnik zu schweren und tödlichen Unfällen. Hier steht, wie man sie vermeiden kann. Fachlich inhaltlich hat sich gegenüber der Vorgängerversion nichts geändert. Der Inhalt ist „lediglich“ informativer und einfacher aufbereitet worden. Hand auf´s Herz: Wie lautet die 5. Sicherheitsregel der Elektrotechnik? Keine Angst, hier kommt die Antwort. Hier seht man was Google an Bildmaterial zur fünften Sicherheitsregel der Elektrotechnik hat.
Weitere neue oder geänderte Vorschriften und Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die im Juni 2016 veröffentlicht wurden, sind:
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (konsolidierte, nicht rechtsverbindliche Fassung Juni 2016)
- CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 (als achte ATP = Adaption to technical progress),
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- TRBA 450 Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe
- TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen
- TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (vier Stoffe wurden neu aufgenommen)
- DGUV Information 208-030 Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen – von Lägern wurde nur redaktionell geändert. Bereits im Vormonat wurde ene DGUV Information 208-045 Fördertechnik in Hochregallägern veröffentlicht.
- DGUV Information 250-005 Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen
- DGUV Information 250-011 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Abwasserbereich.
Zwei Normen für die Sicherheit von Maschinen sind im Juni 2016 veröffentlicht worden:
- DIN EN ISO 13849-1:2016-06 Sicherheit Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Dies ist eine B1 Norm für Hard- und Software mit Sicherheitsaufgaben. Steuerungen bestehen aus Sensor, Steuerung und Aktor.
- DIN EN ISO 16089:2016-06 Werkzeugmaschinen – Sicherheit – Ortsfeste Schleifmaschinen. Die bisher gültige Norm DIN EN 13218 gleichen Titels wird im Juni 2016 zurückgezogen. Dies ist eine Typ C-Norm
Anmerkung: Typ C-Normen zur euroäischen Maschinenrichtlinie sind maschinenspezifische Fachnormen und müssen vom Konstrukteur in jedem Fall berücksichtigt werden. Sie sollten also bei Ausschreibungen und Vergaben genannt werden. Wenn sie nicht vollständig zutreffen, sind die Abweichungen zu begründen bzw. zu erfragen. Typ B1-Normen zur europäischen Maschinenrichtlinie sind Sicherheitsgrundnormen und beschreiben allgemeine Gestaltungsleitsätze zu einem speziellen Sicherheitsaspekt.