Juni 2016 – Neue und geänderte Arbeitsschutz-Regeln
Wie können wir helfen?
Dieser Blogbeitrag ist als Beispiel für die vielen Veröffentlichungen zu verstehen, die Monat für Monat für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland erscheinen.
Unternehmen sowie Sicherheitsfachkräfte sind verpflichtet, diese Entwicklung zu verfolgen, zu bewerten und soweit zutreffend, im eigenen Verantwortungsbereich umzusetzen. Aber Hand aufs Herz. Welches Unternehmen, welche Sicherheitsfachkraft schafft es, sich monatlich durch einen Wust von Papier durchzukämpfen? Wer liest Monat für Monat das Bundesgesetzblatt, das Gemeinsame Ministerialblatt, das Amtsblatt der europäischen Union, die Veröffentlichungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sowie die Veröffentlichungen der normensetzenden Institutionen? Die Unternehmensberatung Stottrop erbringt diesen Service seit 2013 für ihre Kunden. Sie liest Monat für Monat die neuen Veröffentlichungen, vergleicht sie mit den bisherigen Regeln, sofern vorhanden, erläutert die wichtigsten Änderungen und leitet daraus konkrete Tipps für die Praxis ab. Sie können die Reports für einen geringen Beitrag erwerben. Er nennt sich „Newsletter Arbeits- und Gesundheitsschutz„.
- Hier geht es zum Downloadbereich, wo Sie den Newsletter zu den Veröffentlichungen im Juni 2016 günstig erwerben können.
- Hier finden Sie den Downloadbereich, wo Sie die Newsletter für das gesamte Jahr 2016 preiswert erwerben können.
- Hier können Sie alle Newsletter Arbeits- und Gesundheitsschutz der Jahre 2013 bis 2018 preiswert erwerben und sofort downloaden.
Wenn Sie den Newsletter Arbeits- und Gesundheitsschutz Monat für Monat aktuell beziehen möchten, schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an: 0 22 34 – 688 3050.
Folgende Verordnungen, Technische Regeln sowie Schriften der Unfallversicherungsträger wurden im Juni 2016 neu hinzugefügt oder geändert:
- REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 (als achte ATP = Adaption to technical progress),
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- TRBA 450 Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe
- TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen
- TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
- DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV
- DGUV Information 208-030 Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen – von Lägern wurde nur redaktionell geändert. Bereits im Vormonat wurde eine DGUV Information 208-045 Fördertechnik in Hochregallägern veröffentlicht.
- DGUV Information 250-005 Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen
- DGUV Information 250-011 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Abwasserbereich.
Zwei Normen für die Sicherheit von Maschinen sind im Juni 2016 veröffentlicht worden:
- DIN EN ISO 13849-1:2016-06 Sicherheit Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Dies ist eine B1 Norm für Hard- und Software mit Sicherheitsaufgaben. Steuerungen bestehen aus Sensor, Steuerung und Aktor.
- DIN EN ISO 16089:2016-06 Werkzeugmaschinen – Sicherheit – Ortsfeste Schleifmaschinen. Die bisher gültige Norm DIN EN 13218 gleichen Titels wird im Juni 2016 zurückgezogen. Dies ist eine Typ C-Norm
Anmerkung: Typ C-Normen zur europäischen Maschinenrichtlinie sind maschinenspezifische Fachnormen und müssen vom Konstrukteur in jedem Fall berücksichtigt werden. Sie sollten also bei Ausschreibungen und Vergaben genannt werden. Wenn sie nicht vollständig zutreffen, sind die Abweichungen zu begründen bzw. zu erfragen. Typ B1-Normen zur europäischen Maschinenrichtlinie sind Sicherheitsgrundnormen und beschreiben allgemeine Gestaltungsleitsätze zu einem speziellen Sicherheitsaspekt.