Tödlicher Arbeitsunfall beim Demontieren alter Schaltschränke
Wie können wir helfen?
Was ist geschehen?
Das Press- und Schmiedewerk PSW in Brand-Erbisdorf in Mittelsachsen war einst das größte Schmiedewerk der DDR. Hier arbeiteten bis zu 1.800 Mitarbeiter. Es schloss seine Tore am 31.7.2013.
Etwa 2 Jahre später, im Frühjahr 2015 sollten die stillgelegten Anlagen komplett abgebaut werden. Ein 38 Jahre alter polnischer Monteur erhielt dabei den Auftrag, Schaltschränke zu demontieren, die ein Schrottunternehmen zuvor gekauft hatte.
Zum Unfallzeitpunkt arbeiteten mehr als eine Firma an den Elektroanlagen auf dem ehemaligen Schmiedewerk. Nach Berichten wurde er kurz zuvor aus einem Traforaum verwiesen. Bei der Demontage eines Schaltschrankes erhielt er einen Stromschlag und verstarb später.
Auf den zu demontierenden Anlagen lagen nach Behördenangaben teilweise noch 20.000 Volt Spannung. Etwa vier Monate später hat die Chemnitzer Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer erhoben. Das Amtsgericht will vermutlich noch in diesem Jahr mit dem Prozess beginnen.
Warum ist es zu diesem Unfall gekommen?
Obwohl es unwahrscheinlich erscheint, dass in einem seit 2 Jahren stillgelegten Schmiedewerk noch Spannung anliegt, war es so, dass in der fraglichen Schaltanlage noch bis zu 20 kV elektrische Spannung anlag. Dies hatte der Monteur nicht bemerkt. Als der die Werkzeuge ansetzte, um den unter Hochspannung stehenden Schaltschrank abzubauen, erhielt er einen tödlichen Stromschlag.
Wie lässt sich solch ein Unfall vermeiden?
Elektrischen Strom kann man mit seinen Sinnen nicht wahrnehmen. Daher ist die Arbeit an elektrischen Anlagen nur Elektrofachkräften vorbehalten. Sie müssen die fünf Regeln der Elektrosicherheit einhalten.
Bei der Demontage muss eine Freischaltbescheinigung für jede einzelne Schaltanlage vorliegen, die diese Anlage genau beschreibt. Die Anlage muss so gekennzeichnet sein, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Es wurde gegen folgende Regeln verstoßen:
1. Die Arbeit wurde nicht von einer Elektrofachkraft (Elektriker) durchgeführt.
2. Es lag vermutlich keine Freischaltbescheinigung vor.
3. Die Arbeiten wurden nicht (ausreichend) koordiniert.