Fünf Tipps zum Kostensparen bei Energieaudits
Wie können wir helfen?
Viele wissen es noch gar nicht: Alle großen Unternehmen müssen ab Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und dies alle vier Jahre wiederholen. Betroffen sind selbst kleine Niederlassungen von Großunternehmen wie einzelne Vertriebsbüros oder Servicewerkstätten. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 15.4.2015, zuletzt geändert am 8.8.2020. Die Novelle von 2019 des Gesetzes brachte folgende Erleichterung: Bei Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr 500.000 Kilowattstunden oder weniger beträgt, muss kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden, sondern es müssen nur dem BAFA ausgewählte Basisdaten zum Energieverbrauch und Energiekosten online gemeldet werden. Die Bundesbehörde BAFA wird dies überprüfen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen. Unternehmer sollten sich daher umgehend bei einem zugelassenen Energieauditor melden und sich ein Angebot erstellen lassen.
Mit den folgenden fünf Tipps können die Kosten dabei möglichst niedrig gehalten werden.
Tipp #1: Eigenes Personal einbinden
Ein wichtiger Teil des Energieaudits besteht in der Erhebung von Daten. Dieser Teil ist überwiegend Routinearbeit. Solange eigene Kapazitäten vorhanden sind, sollte dies nicht extern vergeben werden.
Tipp #2: Multi-Site-Verfahren anwenden
Große Unternehmen haben oft mehrere Filialen oder Standorte mit ähnlichen Prozessen und vergleichbarem Alter. In diesen Fällen müssen nicht alle Standorte einzeln auditiert werden, sondern es genügt eine kleinere Anzahl. Achten Sie also darauf, dass nicht jeder Standort einzeln loslegt, sondern gehen Sie koordiniert vor. Sprechen Sie dieses Thema auf Konzernebene an.
Tipp #3: 90% Regel anwenden
Bis zu 10% des gesamten Energieverbrauchs eines Standorts können vom Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ausgenommen werden. Dies betrifft zum Beispiel Kleinverbraucher, deren Analyse sehr zeitaufwändig sein kann.
Tipp #4: Unnötige Messungen vermeiden
Aufwändige Messungen sind beim ersten Energieaudit nicht immer notwendig, weil viele Daten valide geschätzt werden können. Hohe Genauigkeitsgrade bei den Energiedaten stehen gerade am Anfang in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis.
Tipp #5: Kostspielige Ziele vermeiden
Der Gesetzgeber will mit den Energieaudits einen nachhaltigen Prozess für mehr Energiebewusstsein anstoßen. Auditergebnis ist eine Liste mit Investitionsvorschlägen in energiesparende Technik. Das Gesetz fordert vom Unternehmen jedoch nicht, die vom Energieauditor vorgeschlagenen Investitionen auch zu tätigen. Der Unternehmer sollte daher nur die Investitionen mit dem höchsten ROI zu einem für ihn passenden Termin durchführen.
Autor: Jörg Stottrop ist bei der BAFA gelisteter Energieauditor nach DIN EN 16247-1
Datum: 9.8.2020