Energieaudit nach DIN EN 16247-1:2012
Wie können wir helfen?
Alle Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, müssen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 15.4.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Dies gilt auch für kleinere Niederlassungen großer Unternehmen.
Von dieser Pflicht befreit sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung eingeführt haben und aufrechterhalten. Diese beiden Systeme sind wesentlich aufwändiger als das Energieaudit nach DIN EN 16247-1, welches nur alle vier Jahre durchgeführt werden muss.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss erstmalig gemäß § 8 EDL-G bis zum 5. Dezember 2015 von Nicht-KMU durchgeführt werden. Das Energieaudit muss den Anforderungen von § 8a EDL-G entsprechen und von einer Person nach § 8b EDL-G durchgeführt sowie gemäß § 8c EDL-G nachgewiesen werden. Diese Energieaudits müssen danach mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Reduktion des Energieverbrauchs ist damit nicht verbunden. Das EDL-G ist die deutsche Umsetzung von Artikel 8 der EU Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU).
Ziel eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist es, den Energieverbrauch zu verringern und die Energieeffizienz insgesamt zu verbessern. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss nur alle vier Jahre stattfinden, also 2015 – 2019 – 2023 usw.
Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
1. Einleitender Kontakt
2. Auftaktbesprechung
3. Datenerfassung
4. Außeneinsatz (des Energieauditors)
5. Analyse
6. Bericht
7. Abschluss-Besprechung.
Anwendungsbereich und Grenzen
Es sollen 90% der verbrauchten Energie des Unternehmens betrachtet werden. Dazu zählen elektrischer Strom, Diesel, Kraftstoff der Firmenfahrzeuge. Beispiele für die zu betrachteten Themen sind Druckluft, Heizung und Kühlung, Raumlufttechnik, Lastgänge, Produktion, Gebäude, Firmenfahrzeuge. Nicht betrachtet werden Vor- und Unterlieferanten sowie sonstige Vorgänge außerhalb des rechtlichen Rahmens des Unternehmens.
Beispielhafter Zeitplan
1. Einleitender Kontakt: Juli 2015 – August 2015
2. Auftaktbesprechung: August 2015 – September 2015
3. Datenerfassung: September 2015 – Oktober 2015
4. Außeneinsatz (des Energieauditors): Oktober 2015
5. Analyse: Oktober 2015 – November 2015
6. Bericht: November 2015 – November 2015
7. Abschluss-Besprechung: 5. 12. 2015
Wenn Sie ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 haben, erfüllen Sie vermutlich bereits einige Voraussetzungen für ein Energieaudit und können schneller starten.