Viele wissen es noch gar nicht: Alle großen Unternehmen müssen ab Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und dies alle vier Jahre wiederholen. Betroffen sind selbst kleine Niederlassungen von Großunternehmen wie einzelne Vertriebsbüros oder Servicewerkstätten. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 15.4.2015, zuletzt geändert am 8.8.2020. Die Novelle von 2019 des Gesetzes brachte folgende Erleichterung: Bei Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr 500.000 Kilowattstunden oder weniger beträgt, muss kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden, sondern es müssen nur dem BAFA ausgewählte Basisdaten zum Energieverbrauch und Energiekosten online gemeldet werden. Die Bundesbehörde BAFA wird dies überprüfen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen. Unternehmer sollten sich daher umgehend bei einem zugelassenen Energieauditor melden und sich ein Angebot erstellen lassen. Weiterlesen