Pflichten für Betreiber von BImSchG-Anlagen nach der IED-Directive
Wie können wir helfen?
Anlagen nach der 4. BImSchV unterliegen seit der Umsetzung der europäischen IED-Directive im Jahre 2013 folgenden wichtigen Änderungen:
- Jährliche Berichtspflichten nach § 31 BImSchG an die Behörde,
- Bericht über den Ausgangszustand bei wesentlichen Änderungen oder Neugenehmigungen (Boden, Grundwasser) nach § 10 (1a) BImSchG i.V.m. § 4a der 9.BImSchV
- Vorbereiten auf eine Umweltinspektion nach § 52 BImSchG durch die Überwachungsbehörde.
- Regelmäßig prüfen, ob neue BVT Schlussfolgerungen veröffentlicht wurden.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an die Unternehmensberatung Stottrop wenden.