Prüfung ortsbeweglicher elektrischer Betriebsmittel in England und Deutschland

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Prüfung ortsbeweglicher elektrischer Betriebsmittel in England und Deutschland

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PAT werden in England die Wiederholungsprüfung ortsbeweglicher elektrischer Betriebsmittel abgekürzt: Portable appliance testing. Die deutsche Regelung wird in der Durchführungsanweisung zu § 5 der BGV A 3 beschrieben.

Danach müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) alle 6 Monate durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Wenn die Fehlerquote kleiner 2 % ist, kann die Prüffrist verlängert werden. In Büros – so die BGV A 3 – könne unter günstigen Bedingungen die Frist auf 2 Jahre ausgedehnt werden.

In Großbritannien wird in der „electricity at work regulations 1989“ gefordert, dass ein formaler PAT einmal jährlich durch eine kompetente Person durchgeführt wird. Jedoch wurde diese Forderung durch eine kürzlich erfolgte Veröffentlichung des Health and Safety Executives (HSE) für manche Branchen abgeschwächt. In low-risk businesses wie Büros, Hotels oder Geschäfte sind nur user-tests und visual inspections notwendig. Durch den Wegfall unnötiger PAT-Tests – so HSE – könne in Großbritannien jährlich circa 30 Millionen Pfund Sterling eingespart werden. Im Original heisst die Pressemitteilung: „HSE urges firms to pull the plug on wasted PAT tests.“