Baustromverteiler – auf Sicherheit prüfen
Wie können wir helfen?
Auf jeder Baustelle wird elektrischer Strom gebraucht – für Sägen, Bohrmaschinen, Licht und vieles andere. Die Frage ist: Wo kommt der Stom her? Aus Gründen der Sicherheit darf elektrischer Strom auf Baustellen nur aus einem geprüften Baustromverteiler (BSV) genommen werden. Elektrofachkräfte nennen dies Speisepunkt.
Einfache Wandsteckdosen in bereits fertiggestellten Gebäudeteilen sind nicht als Speisepunkte für elektrische Betriebsmittel auf Baustellen geeignet. Ihre Verwendung ist zu untersagen. Falls man jedoch einen Kleinstbaustromverteiler mit geprüftem FI-Schalter zwischenschaltet, kann man auch Strom aus Wandsteckdosen entnehmen. In allen anderen Fällen nicht.
Baustromverteiler müssen einiges „wegstecken“ können: Regen, wechselnde Temperaturen, Staub, unterschiedliche Lasten und anderes mehr. Sie dürfen nur von Elektrofachkräften aufgestellt werden. Vor Inbetriebnahme und anschließend müssen sie regelmäßig geprüft werden. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Erdung. Der elektrische Strom muss wirksam zur Erde zurückgeführt werden. Daher ist die Erdung regelmäßig zu prüfen. In südlichen ariden Gebieten muss der Staberder möglichst tief in die Erde reichen, weil nur so die leitfähigen Schichten des Bodens erreicht werden. Das Kabel muss vollständig im Kabelschuh oder der Aderendhülse versenkt sein. Sind die richtigen Sicherungen vorhanden? Ist der FI-Schutz in Ordnung? RCD (FI-Schalter) müssen von einer Elekrofachkraft entsprechend den Bedingungen auf der Baustelle ausgewählt werden. Die Elektrofachkraft muss wissen, ob Betriebsmittel mit Frequenzumrichtern eingesetzt werden. In diesem Falle müssen besondere Vorkehrungen am Baustromverteiler getroffen werden. Täglich sollte die FI-Schutzeinrichtung betätigt werden. Monatlich ist der Baustromverteiler auf folgende Punkte nachweislich zu prüfen:
- Sichtprüfung des Staberders
- Rost?
- Staberder ausreichend tief in der Erde?
- Wackeln?
- Kabel vollständig im Kabelschuh oder Aderendhülse?
- Auslüsung FI-Schalter (RCD)
Die Ergebnisse sollten mit Name des Prüfers (Elektrofachkraft), Datum der Prüfung und Nummer des Baustromverteilers schriftlich festgehalten werden. Es gelten die DGUV Vorschrift 3 sowie die DGUV Information 203-006 .