Arbeitsschutz – nur ein Kostenfaktor?

Wie können wir helfen?

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Für Unternehmer und Führungskräfte stehen drei Faktoren beim Arbeitsschutz im Vordergrund. Diese sind:

  • Haftung
  • Kosten
  • Motivation

Haftungsrisiko Arbeitsschutz

Solange nichts Gravierendes passiert, stellt sich das Problem der Haftung nicht. Einen schweren Arbeitsunfall im eigenen Betrieb grundsätzlich ausschließen zu wollen, wäre jedoch fahrlässig. Noch vor wenigen Jahrzehnten waren tödliche Unfälle in der deutschen Industrie an der Tagesordnung. Heute machen die schweren und tödlichen Unfälle noch immer etwa 1 % aller meldepflichtigen Unfälle aus.

Was passiert im Falle eines Falles?

Solange nichts Gravierendes passiert, stellt sich das Problem der Haftung nicht. Einen schweren Arbeitsunfall im eigenen Betrieb grundsätzlich ausschließen zu wollen, wäre fahrlässig. Noch vor wenigen Jahrzehnten waren tödliche Unfälle in der deutschen Industrie an der Tagesordnung. Heute machen die schweren und tödlichen Unfälle etwa 1 % aller meldepflichtigen Unfälle aus. Ich selber erfahre davon ca. einmal jährlich.

Was passiert aber im Falle eines Falles? Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft nehmen im Falle schwerer oder tödlicher Unfälle ihre Ermittlungen auf. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 226 Strafgesetzbuch (StGB) „Schwere Körperverletzung“. Dazu zählen zum Beispiel der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder der Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers. Der Betriebsunfall wird juristisch gesehen als Körperverletzung gesehen.

Was einige nicht wissen: Die Berufsgenossenschaften schützen nach § 104 ff SGB VII vor einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch die Geschädigten, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen, nicht jedoch vor strafrechtlicher Verfolgung.

Auch die Existenz der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte nützt im Ernstfalle nicht viel, da sie als Stabsstellen nur beratende Funktion haben. Das wird vielfach anders gesehen. Solange sie jedoch ihre Beratungsfunktion gewissenhaft und dokumentiert erfüllen, sind sie nicht haftbar.

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Übrigens: Exkulpation ist der Entlastungsbeweis gegen die gesetzliche Vermutung einer Haftung. Und es gibt einiges, was Sie als Unternehmer oder Führungskraft im Vorfeld tun können, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu stehen. Was genau, erfahren Sie in unserer kostenlosen Checkliste.

Ein Beispiel: Beim Kauf oder Verkauf einer älteren gebrauchten Maschine entfällt unter Umständen der Bestandsschutz. Wenn sich hiermit ein schwerer Unfall ereignet, sind die unmittelbar am Kauf Beteiligten plötzlich Tatverdächtige. Wie kann man sich dagegen schützen? Zum Beispiel durch Prüfung der Maschine vor dem Besitzerwechsel: Bei einer 40 Jahre alten, handbedienten Horizontal-Drehmaschine sollte man beispielsweise feststellen, ob sie bei Spannungswiederkehr nach vorherigem Spannungsabfall selbständig wieder anläuft. Wenn sie dann stehen bleibt, ist alles ok. Wenn das alte „Schätzchen“ doch wieder anläuft, haben Sie ein Problem.

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Ein zweites Beispiel: Explosionsschutz. Nach der Betriebssicherheitsverordnung von 2002 haben Sie bis Dezember 2005 Zeit, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dabei ist zu prüfen: Sind brennbare Stoffe vorhanden und können sie explosionsfähige Atmosphäre bilden? Ist diese Menge als gefahrdrohend anzusehen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit einer Zündung z.B. durch den Anschaltfunken eines elektrischen Geräts oder mechanische Funken? Ferner sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Explosionsschutz zu beschreiben. Ihre Aufgabe als Chef ist es, diese dann auch gelegentlich zu kontrollieren. Wann haben Sie sich das letzte Mal die ausgefüllten „Freigabescheine für feuergefährliche Arbeiten“ zeigen lassen?

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Kostenfaktor Arbeitsunfall

Kaum ein Controller verzichtet heute auf die Kennzahl „meldepflichtige Unfälle pro Mitarbeiter“. Es werden lange Zeitreihen präsentiert, die häufig unkommentiert bleiben. Ist dies eine ausreichende Grundlage für Entscheidungen?

Ein Beispiel: Ein kunststoffverarbeitender Betrieb mit 250 Mitarbeitern hat im vergangenen Jahr 14 Unfälle seiner BG gemeldet. Das waren drei weniger als im Vorjahr. Daher möchte der Werksleiter die Investitionen im Arbeitsschutz reduzieren. Die Sicherheitsfachkraft hat jedoch soeben die Einführung eines Arbeitsschutzmanagement-Systems gefordert. Kostenpunkt 25.000 Euro. Wie würden Sie entscheiden?

Stellen wir doch am besten einen Vergleich mit anderen Unternehmen an. Hierbei hilft die BG-Kennzahl „Unfallquote“. Dies ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle pro 1.000 durchschnittliche Beschäftigte. Danach hat das Unternehmen eine Unfallquote von 56. Nach den Statistiken der Unfallversicherungsträger lag der Durchschnitt aller Unternehmen in Deutschland im Jahre 2003 bei einer Unfallquote von knapp 30. Unsere Beispielfirma liegt um fast 90 % darüber. Selbst die Zahlen der eigenen Maschinenbau BG von 44,08 liegen immer noch weit unter den Zahlen unserer Beispielfirma.

Geht man davon aus, daß jeder meldepflichtige Arbeitsunfall zu durchschnittlich 15 Fehltagen führt, so ergeben sich 210 ausgefallene Arbeitstage. Dies entspricht fast einer ganzen Stelle. Hierzu sind noch die Zahlen der nicht-meldepflichtigen Unfälle zu addieren. Sie betragen nach Schätzungen von Experten aus bayrischen Arbeitsschutzbehörden etwas das drei- bis zehnfache der Zahl der meldepflichtigen Unfälle. Geht man von einem Faktor von 5 aus, so ergeben sich 70 zusätzliche Unfälle, die insgesamt zu 140 Ausfalltagen geführt haben. Somit ergeben sich 280 Ausfalltage mit insgesamt 2.100 ausgefallenen Stunden. Geht man davon aus, daß eine durch einen Arbeitsunfall ausgefallene Stunde Zusatzkosten in Höhe von ca. 60 Euro verursachen, so ergibt sich ein Betrag von 126.000 Euro.

Das ist schon ein ordentlicher Betrag. Doch, wir sind noch immer nahe der Spitze des Eisberges. Dies soll die folgende Grafik verdeutlichen:

Angenommen, die Kosten für diese unsicheren Situationen und Arbeitsverzögerungen machen noch einmal die gleiche Summe aus, so ergeben sich Gesamtkosten durch Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle in Höhe von ca. 250.000 Euro. Pro Mitarbeiter sind das rund 1.000 Euro an Unfallkosten.

Weitere Kosten können hinzukommen:

  • Vertragsstrafen infolge verspäteter oder unvollständiger Auslieferungen
  • Reparaturen an beschädigten Maschinen, Aufräumarbeiten
  • Ersatzbeschaffungen für unsichere Maschinen oder Anlagen
  • Höhere BG Beiträge

Diese Kosten liegen in derselben Größenordnung, so daß man bei derartigen Unfällen leicht auf eine Größenordnung von weit über 400.000 Euro kommt.

Wollen Sie Ihre Unfallkosten nachhaltig senken? Dann senden Sie uns einfach Ihre Unfallstatistik und Sie erhalten kostenfrei Vorschlägen für effektive Maßnahmen. Fordern Sie dazu unseren spezifischen Unfallerhebungsbogen an! Schicken Sie eine E-Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an: 0 22 34 – 688 3050. Die Erstberatung ist kostenlos.

Motivationsfaktor Arbeitsschutz

Angesichts des sich täglich verschärfenden Wettbewerbs gehen die Einflüsse des Arbeitsschutzes noch viel weiter:

Stufe 1 – Haftungsvermeidung

Stufe 2 – Kostensenken

Stufe 3 – Nutzen von Chancen

In Zukunft reicht es nicht mehr aus, „nur“ Schaden und Kosten vom Betrieb fernzuhalten. Es müssen vielmehr proaktiv Chancen genutzt werden. Ziel sollte sein, alle Kräfte der Belegschaft positiv zu entfesseln, um das Optimum an Kreativität, Engagement und Fachkenntnis aus der Belegschaft herauszulocken. Andernfalls hat das Unternehmen im globalen Wettbewerb geringere Chancen.

Ein Beispiel: Wenn Mitarbeiter von einer Produktions-Halle in eine andere versetzt werden müssen, weil die Auslastung nicht mehr stimmt, sind Probleme an der Tagesordnung. Zum Beispiel Eingaben beim Betriebsrat, Termine bei der Arbeitsmedizin usw. Das muss nicht sein.

Der Arbeitsschutz selbst ist hier natürlich überfordert. Vonnöten ist ein ehrgeiziges HR-Konzept, in dem ein auf die Belange zugeschnittener Arbeitsschutz eine wichtige Rolle spielt. Wesentliche Elemente dabei sind: Ergonomie, Gesundheitsschutz, Familienförderung und ein systematischer Arbeitsschutz.

Bei Firmen wie Amazon oder Toyota steht dies ganz oben auf der Tagesordnung.

Ein HR-Konzept alleine ohne Arbeitschutz-Ergänzung bleibt nur an der Oberfläche. Das wird vielfach nicht berücksichtigt. Doch darin liegt gerade Ihre Chance.

Ein Beispiel: Ein Kfz-Zulieferunternehmen sieht seine technische Dominanz auf den Märkten bedroht. Es beschließt, die bislang rein technisch orientierten Key-Accounts stärker in Sachen Verhandlungsführung und Marketing auszubilden. Anschließend wird ein ehrgeiziges Arbeits-Programm umgesetzt. Die Folgen: Stress durch Zeit- und Erfolgsdruck und erste Krankmeldungen. Die Ziele des Programms werden nicht erreicht.

Was läuft falsch? Der Arbeitsschutz fehlt. Es fehlen Maßnahmen, welche die Arbeit erleichtern. Dazu zählt ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz zu Hause, eine Beteiligung an der Projekt- und Einsatzplanung, Entlastung von Routineaufgaben durch die eigene Verwaltung, Unterstützung bei der Stressbekämpfung usw.