Bauarbeiter durch abstürzende Last tödlich verletzt

Wie können wir helfen?

Bauarbeiter durch abstürzende Last tödlich verletzt

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Was ist geschehen?

Bei Gerüstbauarbeiten rutschte einem jungen Gerüstbauer eine 20 kg schwere Gerüstbohle aus der Hand. Sie traf einen darunter stehenden Arbeiter tödlich an Kopf und Schulter.

Warum ist es zu diesem Unfall gekommen?

Es fehlten entweder die erforderlichen Kenntnisse zum sicheren Arbeiten beim Gerüstbau oder die notwendige Zeit, um die Schutzmaßnahmen anzuwenden.

Vertikaltransporte von Hand sind immer gefährlich und Unfälle sind durch technische Maßnahmen zu vermeiden.

Wie lässt sich solch ein Unfall vermeiden?

Nach § 11 DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ dürfen Bauarbeiten an übereinanderliegenden Stellen nicht gleichzeitig ausgeführt werden, sofern der Unternehmer nicht dafür gesorgt hat, dass die untenliegenden Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände und Massen geschützt sind.

Für den Vertikaltransport von Gerüstteilen von Hand müssen Montagesicherheitsgeländer (MSG) oder mindestens Geländerholme und Zwischenholme jeweils mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.

Ein Hinaufreichen von Gegenständen ist nur außerhalb des Gerüsts gestattet, wenn die Personen auf dem Gerüst mit PSAgA gesichert stehen. Bei größeren und höheren Gerüsten sollte ein (geprüfter) Bauaufzug für den Vertikaltransport von Gerüstmaterialien benutzt werden. Dies kann auch ein handgeführter Seilrollenaufzug sein.

Darüber hinaus sind sowohl die Gefährdungen beim Vertikaltransport als auch die Schutzmaßnahmen in einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbSchg sowie dem für Bauarbeiten vorgeschriebenen zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.