Beschreibung
Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen. Sie arbeiten mit den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsfachkräften (Sifas) oder auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) genannt, zusammen. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen sie an den Arbeitsausschuss-Sitzungen einmal im Quartal teilnehmen. Dieser Vordruck kann sofort ausgedruckt und verwandt werden. Das Dokument enthält auf Seite 2 die rechtlichen Grundlagen aus SGB VII und DGUV Vorschrift 1 für die Bestellung und Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten.
Anmerkung: Die Urkunde gilt nur für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit. Sicherheitsbeauftragte in der Arbeitssicherheit sind nicht zu verwechseln mit Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte oder Luftfracht, Telekommunikation, Bundeswehr, Tunnelsicherheit oder Werksschutz.
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