Beschreibung
Dieses preiswerte, sofort downloadbare Dokument enthält eine Checkliste zur Prüfung von Handhubwagen sowie gleichzeitig einen Vordruck zur Dokumentation der durchgeführten Prüfung. Handhubwagen sind Hubwagen, die von Hand gezogen werden können. Eine jährliche „UVV-Prüfung“ ist vorgeschrieben und nicht freiwillig, obwohl dies häufig angenommen wird. Eine jährliche Prüfung wird gefordert von der TRGS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Anhang 4. Nach DGUV Vorschrift 68 zählen Handhubwagen zu den Flurförderzeugen, zu denen auch Gabelstapler oder handgeführte Elektrohubwagen zählen. Die Aussage der DGUV V 68 in § 1 „Geltungsbereich“ stiftet teilweise Verwirrung. Dort heißt es: „Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.“ Handhubwagen werden zwar durch Muskelkraft bewegt, verfügen aber über eine Hubeinrichtung, mit der sie Lasten heben, aufnehmen und absetzen können (§ 2 DGUV Vorschrift 68). Sie vermögen die Last nur bodenfrei zu heben. Die Tragfähigkeit kann bis 3.000 kg betragen. Eine Fahrerprüfung oder -ausbildung ist für Handhubwagen nicht erforderlich. Sie sollten jedoch im Umgang unterwiesen werden. Denn ein Handhubwagen macht oft einen ungefährlichen Eindruck. Aber er verfügt häufig nicht über eine Bremse, so dass es zu Fußquetschungen und Anfahren von Personen oder Gegenständen kommen kann. Ein Befahren von schiefen Ebenen birgt weitere Gefahren wie Wegrollen oder Umkippen. Vom Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 68 ausgenommene Flurförderzeuge sind Rollbehälter oder Gitterwagen, die im Lebensmittelhandel oder Paketdiensten eingesetzt werden. Bei den Handhubwagen unterscheidet man
- Hand-Niederhubwagen
- Hand-Hochhubwagen.
Hand-Niederhubwagen vermögen Lasten wie zum Beispiel Paletten nur bodenfrei zu heben. Sie dienen dem reinen Bewegen von Lasten. Hand-Hochhubwagen vermögen Lasten auch höher als bodenfrei anzuheben und diese in Regale ein- und auslagern sowie auch Paletten übereinander zu legen. Sie eignen sich auch für Hand-Kommissionierarbeiten aus Greifhöhe. Sie sind zusätzlich mit einem Hubmast oder Scheren ausgestattet. Die Last muss mühsam mittels Muskelkraft und hydraulischem Hubsystem angehoben werden. Semi-elektrische Hand-Hochhubwagen werden mit Muskelkraft verfahren, heben die Last jedoch mittels Elektromotor an. Dies führt zur wirksamen Entlastung der Beschäftigten und zur Erhöhung der Produktivität Es gibt auch semi-elektrische Hand-Hochhubwagen mit elektrischem Antrieb und manuellem Hub. Ganz komfortabel sind voll-elektrische Hubwagen. Diese sind als elektrische Niederhubwagen sowie als elektrische Hochhubwagen mit Mast erhältlich. Bei elektrischen Hubwagen mit Fahrerstand oder Fahrersitz ist nach § 7 DGUV Vorschrift 68 ein Befähigungsnachweis der Fahrer (Staplerschein) erforderlich. Die Fahrer der übrigen Handhubwagen (Mitgängerflurförderzeuge) müssen nach § 7 DGUV V 68 „nur“ geeignet, vom Unternehmen beauftragt und unterwiesen sein. Ein umfassendes Kompendium zum Thema Mitgängerflurförderzeuge ist hier kostenlos erhältlich.
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