Instandhaltung – sicher und sinnvoll

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Instandhaltung – sicher und sinnvoll

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Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung 2015 nennt in § 10 „Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln“ insgesamt zwölf Kriterien für eine sichere Instandhaltung. In der Begründung wird auf die „5 Grundregeln der sicheren Instandhaltung“ der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) verwiesen. Die 5 Grundregeln sind:

  1. Planung der Instandhaltung,
  2. Sichere Arbeitsumgebung
  3. Verwendung geeigneter Arbeitsmittel
  4. Strikte Einhaltung der in der Planungsphase entwickelten Arbeitsverfahren
  5. Überprüfung der ausgeführten Arbeiten.

Die zwölf Kriterien für eine sichere Instandhaltung aus § 10 BetrSichV lassen sich überwiegend diesen fünf Regeln zuordnen.Zusätzlich werden in der BetrSichV 2015 folgende Kriterien genannt:

  • Verantwortlichkeiten für die Sicherungsmaßnahmen festlegen
  • ausreichende Kommunikation zwischen Bedien- und Instandhaltungspersonal
  • Systeme für die Freigabe bestimmter Arbeiten anwenden.

Instandhaltungsarbeiten bergen Gefahren für diejenigen, die sie ausführen. Auf Instandhaltung zu verzichten, würde aber noch mehr Menschen in Gefahr bringen.

Wesentlich für eine erfolgreiche Instandhaltung ist eine gute Übersicht, was alles von wem wie zu warten ist. Ein günstiges Beispiel für eine Wartungsübersicht finden Sie hier.