Dezember 2015 – Änderungen im Arbeitsschutz-Regelwerk
Im Dezember 2015 wurden keine neuen oder geänderten Vorschriften im Arbeitsschutz verkündet. Lediglich eine DGUV -Regel- und einige DGUV-Informationen wurden veröffentlicht. Sofern man von diesen nicht betroffen ist, kann man als Sicherheitsfachkraft zum Jahresausklang – allerdings nur in dieser Hinsicht – mal kurz die Füße hochlegen. Doch als Sicherheitsfachkraft hat man gerade im Dezember auch andere Aufgaben zu erledigen ….Geändert wurden folgende DGUV Regel:
- DGUV Regel 113-016 Sprengarbeiten (bisher BGR 241)
Weiter wurden folgende DGUV-Informationen geändert:
- DGUV Information 201-054 Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DGUV Information 203-079 Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen
- DGUV Information 213-500 Anerkannte Analyseverfahren zur Feststellung der Konzentration von CMR-Stoffen in der Luft in Arbeitsbereichen
- DGUV Information 213-599 Übersicht über die Analyseverfahren der 213-5xx-Reihe.
Interessant finde ich vor allem die DGUV-Information 203-079 über Verriegelungseinrichtungen an Maschinen. Diese finden sich an Maschinen mit gefahrbringenden Bewegungen. Sie sollen Türen oder Klappen oder ähnliches zuhalten, solange eine gefährliche Bewegung der Maschine ausgeführt wird. Sie werden also zur Überwachung der Stellung von beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen verwendet. Die aktualisierte DGUV Information richtet sich sowohl an Konstrukteure von Maschinen und Anlagen als auch an Instandhalter. Neben der Funktionsfähigkeit ist die Verhinderung der Manipulation von Schutzeinrichtungen ein wichtiges Ziel.
Anm.: LInks zu anderen Firmen oder Wikipedia sollen keine Wertung oder Empfehlung darstellen, sondern dienen nur der ersten Information. Für weitergehende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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