Energieaudit nach DIN EN
Alle Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, müssen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 15.4.2015 mit Änderungen vom 8.8.2020 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Dies gilt auch für kleinere Niederlassungen großer Unternehmen.